Ergebnisse der Hauptversammlung der AT&S

Veröffentlicht am: 4. Juli 20193,1 min. Lesezeit615 Wörter

Leoben, 4. Juli 2019 – Die heutige 25. ordentliche Hauptversammlung der AT & S Austria Technologie und Systemtechnik Aktiengesellschaft (AT&S) hat eine Dividende in Höhe von 0,60 € je gewinnberechtigter Stückaktie für das Geschäftsjahr 2018/19 beschlossen. Ex-Tag ist der 23. Juli 2019, Nachweisstichtag der 24. Juli 2019 und Dividendenzahltag der 25. Juli 2019.

Nach Auslaufen der regulären Funktionsperiode wurden Mag. Dr. Karin Schaupp, Mag. DDr. Regina Prehofer, sowie Dr. Georg Riedl erneut in den Aufsichtsrat gewählt. Mag. Gerhard Pichler scheidet nach zehnjähriger Tätigkeit aus dem Aufsichtsrat aus, ihm gilt seitens des Unternehmens und des Aufsichtsrates Dank für seine langjährige, kompetente Mitarbeit. Mag. Dr. Gertrude Tumpel-Gugerell wurde erstmals in den Aufsichtsrat gewählt. Die Aufsichtsratsmitglieder wurden für die satzungsmäßige Höchstdauer gewählt (das ist bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023/24 beschließt).

Neben den Ermächtigungen des Vorstands der AT&S zum Erwerb sowie zur Verwendung und Veräußerung eigener Aktien (siehe diesbezüglich die gesonderten Veröffentlichungen nach § 119 Abs 9 BörseG 2018) wurde der Vorstand der AT&S in der heutigen Hauptversammlung auch ermächtigt, bis zum 3. Juli 2024 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu EUR 21.367.500,– durch Ausgabe von bis zu 19.425.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen. Der Vorstand wurde diesbezüglich ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen, sowie mit Zustimmung des Aufsichtsrats die näheren Ausgabebedingungen (insbesondere Ausgabebetrag, Gegenstand der Sacheinlage, Inhalt der Aktienrechte, Ausschluss der Bezugsrechte etc.) festzulegen (genehmigtes Kapital).

Außerdem wurde der Vorstand der AT&S in der Hauptversammlung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 3. Juli 2024 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Wandelschuldverschreibungen im Gesamtbetrag von bis zu EUR 150.000.000,– auszugeben und den Inhabern von Wandelschuldverschreibungen Umtausch- und/oder Bezugsrechte auf bis zu 19.425.000 Stück neue auf Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft nach Maßgabe der vom Vorstand festzulegenden Wandelschuldverschreibungsbedingungen zu gewähren. Der Vorstand wurde diesbezüglich auch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach Maßgabe der aktienrechtlichen Vorschriften die Ausgabe- und Ausstattungsmerkmale sowie die Wertpapierbedingungen der Wandelschuldverschreibungen (insbesondere Zinssatz, Ausgabebetrag, Laufzeit und Stückelung, Verwässerungsschutzbestimmungen, Wandlungszeitraum, Wandlungsrechte und -pflichten, Wandlungsverhältnis sowie Wandlungspreis) zu bestimmen. Weiters wurde der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Wandelschuldverschreibungen ganz oder teilweise auszuschließen.

Zudem wurde das Grundkapital der Gesellschaft gemäß § 159 Abs 2 Z 1 AktG um bis zu EUR 21.367.500,– durch Ausgabe von bis zu 19.425.000 Stück neuer, auf Inhaber lautender Stückaktien bedingt erhöht. Diese bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als Inhaber von auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 4. Juli 2019 ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen von dem ihnen gewährten Umtausch- und/oder Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen. Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen (insbesondere Ausgabebetrag, Inhalt der Aktienrechte).

Folgende betragsmäßige Determinierung der angeführten Ermächtigungen ist zu beachten: Die Summe aus (i) der Anzahl der nach den Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen jeweils aus bedingtem Kapital aktuell ausgegebenen oder potentiell auszugebenden Aktien und (ii) der Anzahl der aus dem genehmigten Kapital ausgegebenen Aktien darf die Zahl von 19.425.000 nicht überschreiten (betragsmäßige Determinierung der Ermächtigungen).

Die Satzung wurde entsprechend dieser Beschlüsse zum genehmigten Kapital und zum bedingten Kapital bzw zu den Wandelschuldverschreibungen in § 4 (Grundkapital) geändert.

Auch alle sonstigen zur Beschlussfassung vorgelegten Tagesordnungspunkte wurden von den bei der Hauptversammlung anwesenden Aktionären angenommen.

Die Abstimmungsergebnisse der ordentlichen AT&S Hauptversammlung 2019 finden Sie hier.

 

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Gerda Königstorfer
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