Verkauf von bis zu 2.577.412 eigenen Aktien

Veröffentlicht am: 30. September 20133,7 min. Lesezeit733 Wörter

Weder zur Veröffentlichung noch zur Weitergabe in die bzw. innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika, nach bzw. innerhalb Australien(s), Kanada(s) oder Japan(s) bestimmt.

27. September 2013

Veröffentlichung nach § 5 Veröffentlichungsverordnung

Verkauf von bis zu 2.577.412 eigenen Aktien

Am 17. September 2013 hat AT & S bekannt gegeben, bis zu 2.577.412 XXAlle News,xxIR News,xxTreasury Shares im Weg eines öffentlichen Angebots in Österreich und eines nicht-öffentlichen Angebots außerhalb Österreichs und den USA an ausgewählte institutionelle Investoren zum Kauf anzubieten. Gemäß § 5 Veröffentlichungsverordnung 2002 (BGBl II 2002/112) wird folgendes bekanntgegeben:

1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung: 4. Juli 2013

2. Tag und Art der Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses: 4. Juli 2013 gemäß § 82 Abs 9 BörseG

3. Beginn und Dauer der Veräußerung eigener Aktien: die eigenen Aktien werden zusammen mit den neuen Aktien den Aktionären innerhalb der Bezugsfrist zum Kauf angeboten. Die Lieferung der eigenen Aktien gegen Bezahlung des Bezugspreises soll am 9. Oktober 2013 erfolgen.

4. Aktiengattung: auf den Inhaber lautende Stamm- und Stückaktien.

5. Beabsichtigtes Volumen inkl. Anteil: bis zu 2.577.412 XXAlle News,xxIR News,xxTreasury Shares, das entspricht rund 9,95% des Grundkapitals vor Durchführung der Kapitalerhöhung.

6. Höchster und niedrigster zu erzielender Gegenwert je Aktie: die eigenen Aktien werden zum selben Bezugspreis verkauft wie die neuen Aktien, somit zu EUR 6,50 je Aktie.

7. Art und Zweck der Veräußerung: die eigenen Aktien werden, zusammen mit den neuen Aktien, den Aktionären unter Wahrung ihres mittelbaren Bezugsrechts (Rechts zum Kauf eigener Aktien) angeboten.

8. Auswirkungen auf die Börsezulassung: die geplante Veräußerung eigener Aktien hat keine Auswirkungen auf die Börsezulassung.

Soweit Veröffentlichungen gemäß Veröffentlichungsverordnung 2002 nicht als ad-hoc Meldung vorzunehmen sind, können diese Veröffentlichungen auch auf der Internetseite der Gesellschaft (http://www.ats.net) vorgenommen werden.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte:

AT & S

Medien und Investor Relations:

Martin Theyer, Tel.: +43-676 89555909

E-Mail: m.theyer@ats.net

Internet: www.ats.net

Rechtlicher Hinweis:

Diese Mitteilung dient Informationszwecken in Österreich und stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Das öffentliche Angebot in Österreich erfolgt ausschließlich durch und auf Basis des von der österreichischen Finanzmarktaufsicht gebilligten und veröffentlichten Prospekts und des Nachtrags zum Prospekt, die Sie kostenlos bei der AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft, Fabriksgasse 13, 8700 Leoben-Hinterberg, während üblicher Geschäftszeiten erhalten und in elektron­ischer Form auf der Webseite der Emittentin (http://www.ats.net/ats-login) einsehen können.

Diese Mitteilung stellt kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in einer Rechtsordnung dar, in der solche Angebote unrechtmäßig sind. Die Wertpapiere wurden nicht gemäß des U.S. Securities Act of 1933 in der derzeit geltenden Fassung („Securities Act“) registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika („USA“) ohne Registrierung oder Ausnahme von den Registrierungserfordernissen gemäß des Securities Act weder angeboten noch verkauft werden. Diese Mitteilung ist nicht zur Weitergabe in die USA bzw. innerhalb der USA bestimmt und darf nicht an Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den USA verteilt oder weitergeleitet werden.

Diese Mitteilung wird nur verteilt und ist nur an Personen gerichtet, (i) die außerhalb des Vereinigten Königreichs sind oder (ii) die Branchenerfahrung mit Investitionen im Sinne von Artikel 19(5) der U.K. Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in der geltenden Fassung) (die „Order“) haben oder (iii) die von Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order (“high net worth companies, unincorporated associations etc.“) erfasst sind (alle solche Personen im folgenden „Relevante Personen“ genannt). Eine Person, die keine Relevante Person ist, darf nicht auf Grund dieser Mitteilung oder ihres Inhaltes tätig werden oder auf diese vertrauen. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich diese Mitteilung bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen unternommen.

Diese Mitteilung wurde auf der Grundlage erstellt, dass ein Angebot von Wertpapieren in einem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums („EWR“), außer Österreich, der die Prospektrichtlinie (2003/71/EG) in der derzeit geltenden Fassung umgesetzt hat (jeweils ein „Relevanter Mitgliedsstaat“), nur gemäß einer Ausnahme unter der Prospektrichtlinie (wie in dem Relevanten Mitgliedsstaat umgesetzt) von der Verpflichtung, einen Prospekt für ein Angebot der Wertpapiere zu veröffentlichen, gemacht wird. Entsprechend ist diese Mitteilung in den Relevanten Mitgliedsstaaten ausschließlich an qualifizierte Anleger im Sinne der Prospektrichtlinie im betreffenden Mitgliedstaat gerichtet. Eine Person, die nicht qualifizierter Anleger in diesem Sinne ist, darf nicht auf Grund dieser Mitteilung oder ihres Inhaltes tätig werden oder auf diese vertrauen.