Industrie und TU Graz: Österreich braucht qualifizierten Zuzug

Veröffentlicht am: 30. Mai 20185,3 min. Lesezeit1064 Wörter

Wissenschaft und Industrie richten einen gemeinsamen Appell an die Bundesregierung, die Rahmenbedingungen für die Beschäftigung internationaler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verbessern. Gesetzliche Grundlagen und Bürokratie schwächen die Entwicklung von Unternehmen und Hochschulen und damit in weiterer Folge den Standort Österreich. Denn: Qualifizierte Zuwanderung ist ein Schlüsselfaktor für einen innovativen, wettbewerbsfähigen Arbeits-, Wissenschafts- und Industriestandort.
Egal, ob in der Wissenschaft oder in der Industrie, internationale Wettbewerbsfähigkeit setzt die Einsatzmöglichkeit der weltweit besten Fachleute voraus. Unternehmen und Universitäten sind darauf angewiesen, Forscherinnen und Forscher, Entwicklerinnen und Entwickler, Managerinnen und Manager und andere Spitzenkräfte aus aller Welt für eine Tätigkeit in der Steiermark gewinnen zu können. „Die Industrie wie auch die steirischen Hochschulen sind attraktive Arbeitgeber, agieren global und benötigen rasche und unkomplizierte Möglichkeiten, die besten Talente aus aller Welt nach Österreich zu bringen. Dabei kämpfen sie jedoch zusehends mit rechtlichen und bürokratischen Hürden, die immer öfter die Arbeitsaufnahme sogar verhindern.“, umreißt Georg Knill, Präsident der Industriellenvereinigung Steiermark (IV) die aktuelle Problemlage in Österreich.

Im Jahr 2011 wurde mit der Einführung der Rot-Weiß-Rot-Karte das Modell einer kriteriengeleiteten Zuzugsregelung geschaffen und 2017 weiterentwickelt. Die tatsächlich über diesen Aufenthaltstitel in Österreich erteilten Arbeitsbewilligungen sind jedoch aus Sicht der IV-Steiermark Beleg für den nach wie vor nötigen Abbau von Hürden im Zulassungsverfahren. Im Jahr 2017 wurden 2020 Karten ausgegeben. Dies entspricht gerade einmal einem Viertel der von der Regierung 2011 angepeilten Bewilligungen. In der Steiermark wurden in diesem Zeitraum 357 Anträge gestellt, 291 davon wurden bewilligt.

Praxis belegt Handlungsbedarf

Ursachen für diese niedrigen Zahlen lassen sich aus konkreten Fallbeispielen ableiten, die von Andreas Gerstenmayer, CEO AT&S – Austria Technologie & Systemtechnik AG, und Harald Kainz, Rektor der Technischen Universität Graz, geschildert werden.
„Grundsätzlich kooperieren wir mit den zuständigen Bezirkshauptmannschaften und dem AMS in dieser Angelegenheit gut. Allerdings sind die rechtlichen Rahmenbedingungen so komplex und die Auflagen so umfassend, dass das Tempo der Abwicklung mit den Erfordernissen schlicht nicht Schritt halten kann. Nicht selten scheitert das Vorhaben sogar an der Bürokratie.“, schildert Gerstenmayer. Wie im Falle eines Mitarbeiters aus Indien, dem trotz jahrelanger, konzern-interner Ausbildung und speziellem Know-how im Leiterplattenbereich die Rot-Weiß-Rot Karte verwehrt wurde. Grund war, dass die indische Ausbildungsstätte und die internen Qualifikationsmaßnahmen der AT&S von den österreichischen Behörden nicht anerkannt wurden.

Ein anderer Fall stellt die Entsendung eines japanischen Technikers aufgrund eines Maschinenstillstandes in Leoben dar. Ein Vorhaben, das grundsätzlich binnen vier Tagen bewerkstelligt werden könnte, aufgrund der notwendigen Genehmigung einer Entsendebewilligung ist jedoch ein Vorlauf von sechs Wochen einzuplanen.

Harald Kainz, Rektor der TU Graz, betont die Globalität universitärer Lehre und Forschung: „Die internationale Vernetzung und der freie Austausch zwischen Universitäten und Forschenden auf der ganzen Welt ist heute Standard im Wissenschaftsbetrieb und Voraussetzung auch für den Erfolg der österreichischen Forschungslandschaft.“ Einiges sei erreicht worden, so Kainz: „Die Steuerbegüns-tigung laut Zuzugsbegüngstigungsverordnung ZBV 2016 für Forschende, deren Zuzug aus dem Ausland nach Österreich im öffentlichen Interesse steht, also der Förderung von Wissenschaft und Forschung dient, ist sehr erfreulich.“ Bei der Rot-Weiß-Rot Karte gibt es laut Kainz jedoch Verbesserungsbedarf. Beispielsweise gilt für Studienabsolventinnen und Studienabsolventen ein nachzuweisendes Mindestentgelt von 2.308,50 Euro brutto. Das Standardgehalt für Doktorandinnen und Doktoranden aus Drittstaaten, die für ein FWF-Projekt nach Österreich kommen und vom FWF für maximal 30 Wochenstunden angestellt werden, beträgt aber nur rund 2.100 Euro brutto. Informationen auf der Homepage des Ministeriums sind nur in Deutsch verfügbar, nicht umfassend und generell verbesserungswürdig. Gleiches gilt für die Kommunikation der zuständigen Stelle des Landes mit dem Ausländerinnen-fachzentrum des AMS.

Anpassungen bei Rot-Weiß-Rot-Karte nötig

Industrie und Wissenschaft stellen daher fünf Forderungen zur Modernisierung der Rot-Weiß-Rot-Karte an die Bundesregierung:

  1. Deutliche Verkürzung der Verfahren
    Im Wettkampf um die besten Köpfe spielt der Faktor Zeit eine wesentliche Rolle. Die aktuell im Gesetz vorgesehene „unverzügliche“ Entscheidung bzw. eine vorgesehene maximale Entscheidungsfrist der ausstellenden Behörden von acht Wochen sind von der gelebten Praxis weit entfernt.
  2. Absenkung des Mindestgehaltes für Studienabsolventinnen und Studienabsolventen unter das Gehalt von FWF-Doktoratsstudierenden
  3. Einführung einer regionalen Fachkräfte-Mangelberufsliste Einige Mangelberufe sind stark regionale Phänomene und werden daher auf der nationalen Mangelberufsliste nicht abgebildet. Mit einer zusätzlichen Regionalisierung der Liste ließe sich der Fachkräftebedarf spürbar besser abdecken.
  4. Digitalisierung der Verfahren
    Die Antragstellung und Ausstellung ist dringend online zu ermöglichen. Darüber hinaus sollen Unternehmen bzw. Antragstellerinnen und Antragsteller zukünftig über eine Hotline bzw. mithilfe von Video-Konferenzen serviciert werden. Die Bereitstellung aller Informationen auf der Homepage des Ministeriums sollten umfassend und klar in Deutsch und Englisch erfolgen.
  5. Verzicht auf die allgemeine Voraussetzung „ortsübliche Unterkunft“ zur Erlangung der Karte. Wie in anderen Bereichen des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes besteht auch bei der Rot-Weiß-Rot-Karte kein besonderes Schutzbedürfnis in Hinblick auf eine adäquate Unterkunft der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.

Reformbedarf auch in anderen Rechtsmaterien

Auch in weiteren Rechtsgrundlagen besteht Handlungsbedarf, wie etwa bei der Umsetzung der sogenannten ICT-Richtlinie (Richtlinie über die Bedingungen für die Reise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen im Rahmen eines unternehmensinternen Transfers). In der aktuellen rechtlichen Situation kommt es aufgrund fehlender Übergangsbestimmungen immer wieder zu Fällen, in denen in Österreich tätige „Rotationsarbeitskräfte“ das Land für sechs bis neun Monate verlassen müssen, um einen Antrag auf ICT-Aufenthaltsbewilligung stellen zu können.

Zu begrüßen ist die geplante Verlängerung der Niederlassungsbewilligung für Forscherinnen und Forscher zum Zwecke der Arbeitssuche oder der Unternehmensgründung. Überschießend sind jedoch die den Universitäten auferlegte Pflichten, im Zusammenhang mit dem geforderten Eingangssprachenniveau für Studierende. Sie stellen einen Eingriff in die Autonomie der Hochschulen dar und bringen die Gefahr mit sich, dass talentierte Menschen von einem Studium in Österreich abgehalten werden.

Internationale Spitzenkräfte sichern steirischen Wohlstand

Allfälligen Sorgen, qualifizierter Zuzug würde zu Verdrängung am Arbeitsmarkt führen, tritt Knill entschieden entgegen: „Qualifizierte Zuwanderung ist ein Schlüsselfaktor für einen innovativen, wettbewerbsfähigen Arbeits-, Wissenschafts- und Industriestandort. Nichts sichert Wertschöpfung, Beschäftigung und Wohlstand in Österreich so nachhaltig ab, wie die Expertise und das Know-how der weltweit besten Forscherinnen und Forscher und Spitzenkräfte.“

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