Ergebnisse 23. AT&S Hauptversammlung

Veröffentlicht am: 6. Juli 20172,7 min. Lesezeit531 Wörter

Die heutige 23. ordentliche Hauptversammlung der AT & S Austria Technologie und Systemtechnik Aktiengesellschaft (AT&S) hat eine Dividende in Höhe von EUR 0,10 je gewinnberechtigter Stückaktie für das Geschäftsjahr 2016/17 beschlossen. Ex-Tag ist der 25. Juli 2017, Nachweisstichtag der 26. Juli 2017 und Dividendenzahltag der 27. Juli 2017. In der heutigen Hauptversammlung wurde zudem den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/17 die Entlastung erteilt. Gemäß dem Vorschlag des Vorstands und des Aufsichtsrats wurde die Aufsichtsratvergütung für das Geschäftsjahr 2016/17 mit insgesamt EUR 322.360,- festgelegt. Zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017/18 wurde die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH, Wien, bestellt.

Weiters wurde die durch Beschluss der 21. ordentlichen Hauptversammlung vom 9. Juli 2015 zu Punkt 9. der Tagesordnung erteilte Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien gemäß §65 Abs 1 Z 8 AktG und zur Einziehung von Aktien und die Ermächtigung des Aufsichtsrats zu Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, widerrufen und gleichzeitig der Vorstand ermächtigt, a) gemäß §65 Abs 1 Z 8 AktG binnen 30 Monaten ab dem Tag der Beschussfassung der Hauptversammlung, b) XXAlle News,xxIR News,xxTreasury Shares der Gesellschaft im Ausmaß von bis zu 10% des Grundkapitals der Gesellschaft, c) zu einem niedrigsten Gegenwert, der höchstens 30% unter dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der vorangegangenen zehn Handelstage liegen darf, und einem höchsten Gegenwert je Aktie, der höchstens 30% über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der vorangegangenen zehn Handelstage liegen darf, zu erwerben. Die Ermächtigung umfasst auch den Erwerb von Aktien durch Tochtergesellschaften der Gesellschaft (§66 Aktiengesetz). Der Erwerb kann über die Börse, im Wege eines öffentlichen Angebots oder auf eine sonstige gesetzlich zulässige Weise und zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck erfolgen. Der Vorstand wurde außerdem ermächtigt, XXAlle News,xxIR News,xxTreasury Shares nach erfolgtem Rückerwerb im Bestand der Gesellschaft befindlichen eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen.

Schließlich wurde die durch Beschluss der 21. ordentlichen Hauptversammlung vom 9. Juli 2015 zu Punkt 10. der Tagesordnung erteilte Ermächtigung zur Veräußerung eigener Aktien widerrufen und gleichzeitig der Vorstand gemäß §65 Abs 1b AktG für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung, sohin bis einschließlich 5. Juli 2022, ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats und ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung XXAlle News,xxIR News,xxTreasury Shares nach erfolgtem Rückerwerb auch auf andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu veräußern oder zu verwenden, insbesondere XXAlle News,xxIR News,xxTreasury Shares a) zur Ausgabe an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und/oder Mitglieder des Vorstands/der Geschäftsführung der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens, einschließlich zur Bedienung von Aktienübertragungsprogrammen, insbesondere von Aktienoptionen, Long-Term-Incentive-Plänen oder sonstigen Beteiligungsprogrammen, b) zur Bedienung von allenfalls ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen, c) als Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen oder sonstigen Vermögenswerten, und d) zu jedem sonstigen gesetzlich zulässigen Zweck zu verwenden, und hierbei die allgemeine Kaufmöglichkeit der Aktionäre auszuschließen (Bezugsrechtsausschluss), wobei die Ermächtigung ganz oder teilweise und auch in mehreren Teilen und zur Verfolgung mehrerer Zwecke ausgeübt werden kann.