AT&S erwägt Kapitalmaßnahme
AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme 13.11.2023 / 22:40 CET/CEST
AT&S erwägt Kapitalmaßnahme
Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
WEDER ZUR DIREKTEN NOCH INDIREKTEN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN DIE BZW. INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA (EINSCHLIESSLICH IHRER TERRITORIEN UND BESITZUNGEN, DEN EINZELNEN BUNDESSTAATEN UND DEM DISTRIKT COLUMBIA), AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER ANDEREN JURISDIKTIONEN, IN DENEN DIE VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE DIESER MITTEILUNG RECHTSWIDRIG IST. ES GELTEN WEITERE BESCHRÄNKUNGEN. BITTE BEACHTEN SIE DEN WICHTIGEN HINWEIS AM ENDE DIESER VERÖFFENTLICHUNG.
Leoben – Der Vorstand der AT&S erwägt zur Unterstützung der weiteren Unternehmensentwicklung das Grundkapital der Gesellschaft aus genehmigtem Kapital gegen Bareinlage zu erhöhen und möglicherweise weitere Kapitalmaßnahmen umzusetzen, wobei das Gesamtvolumen dieser möglichen Kapitalmaßnahmen bis zu 50% des derzeitigen Grundkapitals der AT&S betragen kann. Die diesbezüglichen Details sind noch festzulegen.
Um den Erfolg dieser möglichen Kapitalmaßnahmen zu unterstützen, führt AT&S Verhandlungen mit der Österreichische Beteiligungs AG (ÖBAG) betreffend eine mögliche Zeichnung durch diese bei den möglichen Kapitalmaßnahmen (wobei nach dem derzeitigen Verhandlungsstand eine Beteiligung von zumindest 25% + 1 Aktie am Grundkapital der AT&S angestrebt würde). Zudem hat der Vorstand der AT&S beschlossen Gespräche mit potentiellen anderen neuen Investoren über einen möglichen Einstieg aufzunehmen.
Die Durchführung von möglichen Kapitalmaßnahmen und der mögliche Einstieg von Investoren ist unter anderem von der Fassung allfällig erforderlicher Gremialbeschlüsse, einer Einigung mit dem potentiellen Investor sowie der Evaluierung der dann vorherrschenden Marktbedingungen abhängig.
Die finale Zustimmung des Aufsichtsrats der AT&S ist noch ausständig. Die AT&S wird umgehend nach Vorliegen der notwendigen Entscheidung des Aufsichtsrats und sodann zeitgerecht über allfällige Details der potentiellen Kapitalmaßnahmen informieren.
Wichtiger Hinweis Diese Informationen stellen weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Aktien in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot oder eine Aufforderung gesetzlich unzulässig sein könnte, dar, noch sind sie Teil eines solchen Angebotes oder einer solchen Aufforderung. Es ist nicht beabsichtigt, allfällige Aktien aus einer potentiellen Kapitalerhöhung gemäß der Registrierungspflicht des US Securities Act von 1933 (des „Securities Act”) zu registrieren.
Allfällige Aktien dürfen in den USA nur aufgrund einer Registrierung oder einer Ausnahmeregelung von der Registrierungspflicht des Securities Act verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Ein öffentliches Angebot von allfälligen Aktien in den Vereinigten Staaten von Amerika findet nicht statt.
Diese Informationen dürfen nur weitergegeben werden und richten sich nur an (i) Personen, die sich außerhalb des Vereinigten Königreiches befinden, oder (ii) professionelle Anleger im Sinne des Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (der „Order”), oder (iii) vermögende Gesellschaften (High Net Worth Companies) und anderen Personen, denen die Informationen rechtmäßig zugänglich gemacht werden, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) des Order fallen (alle diese Personen werden gemeinsam als „Relevante Personen” bezeichnet). Allfällige Aktien sind ausschließlich für Relevante Personen erhältlich und jede Einladung zur Zeichnung, zum Kauf oder anderweitigem Erwerb solcher Wertpapiere bzw. jedes Angebot hierfür oder jede Vereinbarung hierzu wird nur mit Relevanten Personen eingegangen. Jede Person, die keine Relevante Person ist, sollte nicht aufgrund dieses Dokuments handeln oder sich auf dieses Dokument oder seinen Inhalt verlassen.
In jedem EWR-Mitgliedsstaat außerhalb Österreichs, richtet sich diese Mitteilung ausschließlich an „qualifizierte Anleger” in diesem Mitgliedsstaat im Sinne des Artikel 2(e) der EU-Verordnung 2017/1129 (die „Prospektverordnung”).
Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Ein allfälliges Angebot erfolgt ausschließlich durch und auf der Basis des veröffentlichten und von der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) gebilligten Wertpapierprospektes, dessen Billigung nicht als Befürwortung der angebotenen Wertpapiere verstanden werden soll. Eine Anlageentscheidung hinsichtlich allfälliger öffentlich angebotener Wertpapiere der Gesellschaft sollte nur auf der Grundlage des Wertpapierprospektes erfolgen. Im Falle einer Umsetzung der potentiellen Kapitalerhöhung wird der diesbezügliche Wertpapierprospekt unverzüglich nach Billigung durch die FMA veröffentlicht und in elektronischer Form auf der Website der Gesellschaft zur Verfügung gestellt; ein gedrucktes Exemplar wird in einem solchen Fall auf Anfrage am Sitz der Gesellschaft, Fabriksgasse 13, 8700 Leoben, Österreich, während der üblichen Geschäftszeiten erhältlich sein.
Stabilisierung / EU Verordnung 2014/596 / EU Verordnung 2016/1052 / Österreichisches Recht Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in welcher Jurisdiktion auch immer dar.
AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft – Advanced Technologies & Solutions
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