Mitteilung gemäß § 93 Abs 2 BörseG

Veröffentlicht am: 20. September 20132,3 min. Lesezeit451 Wörter

AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft gibt hiermit gemäß § 93 Abs 2 BörseG bekannt, dass sie am 19. September 2013 von der Dörflinger-Privatstiftung (FN 182519k) und der Dörflinger Management & Beteiligungs GmbH (FN 203507a) gemäß § 91 und § 91a BörseG wie folgt informiert wurde:

Die Dörflinger-Privatstiftung ist Gesellschafterin der Dörflinger Management & Beteiligungs GmbH (die “DMB”) mit einem Stimmrechtsanteil, der 99,9987% entspricht.

Die AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft (die “AT&S”) führt derzeit eine Kapitalerhöhung durch und beabsichtigt, das Grundkapital durch Ausgabe von 12.950.000 neuer Aktien auf 38.850.000 Stück zu erhöhen.

Im Rahmen dieser Transaktion hat die Dörflinger-Privatstiftung mit Joh. Berenberg, Gossler & Co KG und Erste Group Bank AG als Joint Lead Managers sowie der AT&S am 18.9.2013 ein “Principal Shareholder Agreement” abgeschlossen.

Wesentlicher Inhalt dieses “Principal Shareholder Agreements” ist unter anderem,

  1. dass die Dörflinger-Privatstiftung auf die Bezugsrechte, die auf einen Aktienbestand von 783.237 entfallen, verzichtet und diese zur Ermöglichung eines “Pre-placements” wie im Prospekt, der anlässlich der Kapitalerhöhung veröffentlicht wurde, beschrieben, auf die Erste Group Bank AG überträgt;
  2. dass die Dörflinger-Privatstiftung ihre Bezugsrechte, die auf einen Bestand von 3.461.538 Stück Aktien (das entspricht 2.307.692 junge Aktien) entfallen, mit Wirkung vom 19. September 2013 auf die DMB überträgt.

Daraus leitet sich ab, dass

  1. mit Durchführung und Eintragung der Kapitalerhöhung der AT&S die Dörflinger-Privatstiftung weiterhin 4.594.688 Stück Aktien hält und damit bei einer Gesamtzahl von ausgegebenen Aktien in Höhe von 38.850.000 Stück einen Stimmrechtsanteil von 11,83% hält. Die Dörflinger-Privatstiftung unterschreitet daher mit Durchführung und Eintragung der Kapitalerhöhung den Anteil an Stimmrechten an der AT&S in Höhe von 15%, nicht jedoch den Anteil an Stimmrechten an der AT&S in Höhe von 10% und wird voraussichtlich 11,83% halten. Dies wird gemäß § 91 BörseG hiermit angezeigt.
  2. die DMB mit 19. September 2013 Bezugsrechte zum Erwerb von 2.307.692 jungen Aktien an der AT&S bezogen hat. Als Folge des Bezugs durch Ausnützung dieser Bezugsrechte, die spätestens bis zum 3. Oktober 2013 auszuüben sind, wird der Anteil der DMB an den Stimmrechten der AT&S mit Eintragung dieser Kapitalerhöhung mehr als 5%, jedoch weniger als 10% betragen. Voraussichtlich wird der Stimmrechtsanteil der DMB an der AT&S 5.94% betragen. Unter Zusammenrechnung der Dörflinger-Privatstiftung und der DMB wird der Stimmrechtsanteil dieser beiden Aktionäre mit Eintragung dieser Kapitalerhöhung voraussichtlich 17,77%, daher mehr als 15% und weniger als 20% betragen. Der Erwerb dieser Bezugsrechte und die sich daraus ergebende Folge werden gemäß § 91a BörseG hiermit angezeigt.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte:

AT & S

Medien und Investor Relations:

Martin Theyer, Tel.: +43-676 89555909

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