Mitteilung gemäß § 93 Abs 2 BörseG

Veröffentlicht am: 9. Oktober 20131,3 min. Lesezeit269 Wörter

AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft gibt hiermit gemäß § 93 Abs 2 BörseG bekannt, dass sie am 9. Oktober 2013 von der Androsch Privatstiftung (FN 183415d) und der AIC Androsch International Management Consulting GmbH (FN 57606s) gemäß § 91 BörseG wie folgt informiert wurde:

Unter Bezugnahme auf die von uns am 19.9.2013 erstattete Meldung teilen wir Folgendes mit:

Die Androsch Privatstiftung ist alleinige Gesellschafterin der AIC Androsch International Management Consulting GmbH (die “AIC”).

Die AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft (die „AT&S“) hat eine Kapitalerhöhung durchgeführt. Die Androsch Privatstiftung hat dabei keine Aktien erworben. Die AIC hat die ihr von der Androsch Privatstiftung übertragenen Bezugsrechte ausgeübt und 769.230 junge Aktien an der AT&S erworben. Dies hat folgende Auswirkungen:

  1. Die Androsch Privatstiftung hält weiterhin 5.570.666 Stück Aktien und damit bei einer Gesamtzahl von ausgegebenen Aktien in Höhe von 38.850.000 Stück einen Stimmrechtsanteil von 14,34%. Die Androsch Privatstiftung unterschreitet daher den Anteil an Stimmrechten an der AT&S in Höhe von 15%, nicht jedoch den Anteil an Stimmrechten an der AT&S in Höhe von 10%. Dies wird hiermit gemäß § 91 BörseG angezeigt.
  2. Die AIC hat 769.230 junge Aktien an der AT&S erworben.  Der Anteil der AIC an den Stimmrechten der AT&S beträgt bei einer Gesamtzahl von ausgegebenen Aktien in Höhe von 38.850.000 Stück 1,98%. Unter Zusammenrechnung der Androsch Privatstiftung und der AIC beträgt der Stimmrechtsanteil dieser beiden Aktionäre an der AT&S gemeinsam 16,32%, daher mehr als 15% und weniger als 20%. Der Erwerb dieser Aktien und die sich daraus ergebende Folge werden hiermit gemäß § 91 BörseG angezeigt.