Mitteilung gemäß § 93 Abs 2 BörseG

Veröffentlicht am 20. September 20131,4 min. Lesezeit278 Wörter

AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft gibt hiermit gemäß § 93 Abs 2 BörseG bekannt, dass sie am 19. September 2013 von der Erste Group Bank AG (FN 33209m) wie folgt informiert wurde:

Derzeit findet eine Bezugsrechtskapitalerhöhung und ein Angebot von jungen und eigenen Aktien der AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft Fabriksgasse 13, 8700 Leoben-Hinterberg (FN 55638x des LG Leoben) (“AT&S“), statt (das “Angebot“). Erste Group ist im Rahmen des Angebots als Emissionsbank und Bezugsstelle tätig.

Im Zusammenhang mit dem Angebot hat Erste Group am 17. September 2013 in ihrer Funktion als Bezugsstelle mit den Aktionären Androsch Privatstiftung, Franz-Josefs-Kai 5, 1010 Wien (FN 183415d des HG Wien), und Dörflinger-Privatstiftung, Karl-Waldbrunner-Platz 1, 1210 Wien (FN 182519k des HG Wien), aus abwicklungstechnischen Gründen die Übertragung von Bezugsrechten auf Aktien der AT&S an Erste Group vereinbart, die von den genannten Aktionären vereinbarungsgemäß nicht ausgeübt werden und im Rahmen des Angebots wertlos verfallen:

 

Überträger der Bezugsrechte Zahl der Bezugsrechte Zahl der Aktien, die aufgrund der Bezugsrechte erworben werden können Anteil an Stimmrechten, die die im Falle einer Ausübung der Bezugsrechte erwerbbaren Aktien vermitteln würden (Bandbreite abhängig vom endgültigen Ausmaß der Kapitalerhöhung)

 

 

Androsch Privatstiftung

4.299.440

2.866.293

7,4% – 9,8%

Dörflinger Privatstiftung

783.237

522.158

1,3% – 1,8%

Gesamt

5.082.677

3.388.451

8,7% – 11,6%

 

Es wird festgehalten, dass diese Meldung nur vorsichtsweise und aus formalen Gründen erfolgt. Die oben genannten Bezugsrechte wurden an Erste Group nur aus abwicklungstechnischen Gründen im Rahmen deren Funktion als Bezugsstelle übertragen. Erste Group wird diese Bezugsrechte vereinbarungsgemäß nicht ausüben und zu keinem Zeitpunkt Aktien aus diesen Bezugsrechten erwerben und dementsprechend auch nicht zur Ausübung von Stimmrechten bei AT&S berechtigt sein.