REACH steht für „Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe” (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) und ist am 1. Juni 2007 in Kraft getreten.
Weiterführende Informationen dieser EU Verordnung 1907/2006 können Sie unter folgendem Link zur Website der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) nachlesen.
Allgemeine Informationen zu REACH
- Registrierung: Unternehmen haben die Verantwortung, Daten über die Eigenschaften und Verwendungen von Stoffen, die durch sie hergestellt oder importiert werden, zu sammeln, sofern die Jahresmenge des Stoffes eine Tonne übersteigt.
- Evaluierung: ECHA und die europäischen Mitgliedsstaaten evaluieren die von den Unternehmen übermittelten Informationen hinsichtlich Risiken auf Mensch und Umwelt.
- Authorisierung: Der Authorisierungsprozess stellt sicher, dass Risiken von besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC – substances of very high concern) ausreichend abgesichert und kontrolliert werden. Weiters ist es das Ziel, diese Stoffe Schritt für Schritt durch geeignete Alternativen zu ersetzen, gleichzeitig den EU-Binnenmarkt zu stärken.
- Beschränkung (Restriction): Beschränkungen von Stoffen sollten Mensch und Umwelt vor inakzeptablen Risiken schützen. Diese Beschränkungen können die Herstellung, den Vertrieb oder die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe einschränken oder verbieten.
Im Prinzip gilt REACH für alle chemischen Stoffe, also nicht nur für jene, die bei industriellen Verfahren verwendet werden, sondern auch jene in unserem täglichen Leben, wie z. B. in Reinigungsprodukten, Farben und Erzeugnissen wie Kleidung, Möbeln und Elektrogeräten. Die Verordnung hat daher Auswirkungen auf die meisten Unternehmen in der gesamten EU.
Kommunikation entlang der Lieferkette
Substances of very high concern (SVHC): Die Identifizierung eines Stoffs als besonders besorgniserregender Stoff und seine Aufnahme in die Kandidatenliste bringt bestimmte rechtliche Verpflichtungen für die Importeure, Produzenten und Lieferanten von Erzeugnissen mit sich, die einen solchen Stoff enthalten. Link zur aktuellen Kandidatenliste.
Nach der REACH-Verordnung ist ein Erzeugnis ein „Gegenstand, der bei der Herstellung eine spezifische Form, Oberfläche oder Gestalt erhält, die in größerem Maße als die chemische Zusammensetzung seine Funktion bestimmt”. Gemäß REACH sind solche Erzeugnisse beispielsweise T-Shirts, Fußböden und Kunststoffverpackungen, aber auch Leiterplatten – wie es im Positionspapier, welches gemeinsam mit dem ZVEI erstellt wurde, ersichtlich ist: Download Positionspapier
SCIP (Substances of Concern In articles as such or in complex Products) ist die Datenbank für Informationen über besorgniserregende Stoffe in Erzeugnissen als solche oder in komplexen Gegenständen (Produkten), die gemäß der EU-Abfallrahmenrichtlinie eingerichtet wurde. Die SCIP-Datenbank stellt sicher, dass die Informationen über das Vorhandensein von besonders besorgniserregenden Stoffen während des gesamten Lebenszyklus von Produkten und Materialien und auch für die Entsorgung, verfügbar sind.